(Werbung) Bootfahren in Kroatien ist ein beliebtes Urlaubsvergnügen. Nirgends genießt man bei der Entdeckung der knapp 1.200 Inseln in der kroatischen Adria so viel Privatsphäre wie auf einem schwimmenden fahrbaren Untersatz. Wie auf der Straße gibt es auch Verkehrsregeln für Boote, welche die österreichische Firma AC Nautik als Info-Material für Bootsführerschein-Interessenten und -Absolventen zusammengestellt hat.
Bei diesem Anbieter besteht die Möglichkeit, im Rahmen von Kompaktkursen das Küstenpatent B inklusive UKW-Funk zu erlangen. Diese Art von Bootsführerschein gilt fast ausschließlich für Kroatien und eignet sich somit für alle angehenden Skipper, deren Herz nur für das eine südeuropäische Seerevier schlägt.
Bootfahren Kroatien: Höchstgeschwindigkeit in Küstennähe
In den Theoriekursen von AC Nautik werden umfangreiche Nautikregeln in Kroatien vermittelt – beispielsweise das erlaubte Tempo für Boote in Landnähe und der Mindestabstand vom Strand bzw. von der Küstenlinie:
● 5 Knoten bis 150 Meter Abstand
● 8 Knoten bei 150 bis 300 Meter Abstand
Gleitfahrt ist ab 300 Meter Abstand zulässig, allerdings können an bestimmten Orten Verbote herrschen. Skipper haben folglich jederzeit auf die Verkehrszeichen zu achten!
Verkehrsregeln für Boote: Auf die Größe kommt es an
Dringt man bei einem Kurs für das Küstenpatent für Deutsche und Österreicher tiefer in das Themengebiet ein, wird man feststellen, dass die Verkehrsregeln für Boote in Kroatien sehr umfangreich sind und häufig von der Größe des Wasserfahrzeugs abhängen.
Vor allem Freizeit-Skipper sollten wissen, dass Boote bis 24 Meter Länge bei Ein- und Ausfahrten in Häfen, im Radius von einer Seemeile, größeren Schiffen ausweichen müssen. Diese Regel hat auch in schmaleren Kanälen Gültigkeit.
Mindestabstände zur Küste für unterschiedliche Bootstypen
● Segel- und Motorboote müssen einen Mindestabstand von 50 Meter zur Küste einhalten.
● Der Mindestabstand zur Küste für Yachten beträgt 150 Meter.
● 300 Meter für Schiffe und Hydroflugzeuge.
Sofern es sich bei dem Wasserfahrzeug um ein Tretboot, Ruderboot, Surfbrett, Kanu oder Kajak handelt, entfallen die Mindestabstände zur Küste. Für solche motorlosen Gefährte benötigt man weder ein Küstenpatent B noch irgendeinen anderen Bootsführerschein! (as)
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