(Werbung) Jeden Sommer erreicht Kroatien-Liebe eine hohe Nachfrage nach kompetenten Küstenpatent-B-Anbietern an der Adria. Das Interesse, im Urlaub in Kroatien einen Bootsführerschein zu erwerben, ist groß. Bei der Auswahl des Kursanbieters gilt jedoch, unbedingt auf Seriosität zu achten. Nicht jedes Unternehmen ist registriert und agiert zum Wohle seiner Kunden. Das lässt sich beispielsweise an der Nichteinhaltung der Impressumspflicht für Yachtschulen beim Internet-Auftritt erkennen.
Schwarze Schafe gibt es nicht nur in Kroatien, sondern auch im deutschsprachigen Raum. Kürzlich erhielt Kroatien-Liebe einen Hinweis auf eine namentlich nicht genannte Bootsschule aus Graz, die laut Angaben auf ihrer Homepage zweitägige Kurse für das Küstenpatent B in Zagreb und Rijeka veranstaltet.
Impressumspflicht für Yachtschulen: Inhaber und Rechtform
Wirft man einen Blick in das Impressum der vermeintlichen Firma, werden darin weder der Inhaber bzw. die Inhaberin noch die Rechtsform aufgeführt. Das heißt, die Kunden bleiben im Unklaren, ob sie mit einer natürlichen Person Geschäfte eingehen.
Neben dem angeblichen Firmensitz in Österreich taucht in dem nicht rechtsgültigen Impressum eine Niederlassung im italienischen Triest auf: eine Adresse ohne Hausnummer und ohne Telefonnummer. In den AGB, die ausschließlich auf den Versand von Waren zugeschnitten sind, wird dennoch Triest als Gerichtsstand im Fall von Unstimmigkeiten genannt. Man benötigt somit kein juristisches Studium, um zu erahnen, dass diese Firma nur ein Fantasiegebilde ist. Eine Presseanfrage an das Gewerbeamt der Stadt Graz bestätigt diese Vermutung: Das Unternehmen sei dort nicht registriert.
Anrüchig wirken auch die Zahlungsmethoden: Nach der Buchung eines Bootsführerscheinkurses erfolgt die Zahlung entweder per Vorkasse oder Nachnahme. Letztere impliziert, dass ein Zusteller eine Sendung aushändigt und der Empfänger in dem Moment die Ware bezahlt. Ein Kurs an einem festgelegten Ort ist allerdings eine Dienstleistung, die weder in ein Paket gepackt noch per Post verschickt werden kann. Da nirgends das Wort „Rechnung“ auftaucht, drängt sich die Vermutung auf, dass die Kursteilnehmer Gefahr laufen, ihr Geld ohne Gegenleistung zu verlieren.
Küstenpatent B nur bei seriösen Firmen erwerben
Um unangenehme Erlebnisse zu vermeiden, solltest Du sowohl auf die Impressumspflicht für Yachtschulen als auch auf Transparenz achten. Zum Beispiel verspricht die österreichische Firma AC Nautik 100 Prozent Sicherheit. Sie verzichtet laut Informationen auf ihrer Website auf Zahlungen per Vorkasse. Stattdessen haben die Teilnehmer die Möglichkeit, ihre Rechnung bar im Kurs zu begleichen. Außerdem wird eine Erfolgsgarantie bei der Prüfung eingeräumt. Sollte man dennoch durchfallen, erstattet die Firma die Kursgebühr komplett. (as)
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